Informationen zur Beerdigung
Die Begleitung Sterbenskranker gehört zu den seelsorgerlichen Aufgaben von Pastoren und Pastorinnen. Wünschen Sie einen Besuch am Krankenbett, eine Krankensalbung oder eine Abendmahlsfeier zuhause, wenden Sie sich gerne an ein Mitglied unseres Pfarrteams. Bei einer Krankensalbung werden Stirn und Hände mit Salbe bestrichen. Die Krankensalbung ist eine Zeremonie, bei der es darum geht, den kranken Menschen zu segnen und der Hoffnung Ausdruck zu verleihen, dass er nach dem Sterben mit Gott verbunden bleibt. Bei der Abendmahlsfeier teilen Christen Brot und Wein. Diese Zeremonie hat den Ursprung, dass Jesus Christus mit seinen Jüngern und Jüngerinnen kurz vor seinem Tod zu Abend gegessen und Brot und Wein mit ihnen geteilt hat. Er sagte, das Brot sei sein Körper und der Wein sein Blut. Er wollte damit sagen, dass er über seinen bevorstehenden Tod hinaus mit den Jüngern und Jüngerinnen verbunden bleiben würde.
Im Sterbefall wenden sich die Angehörigen in der Regel zuerst an ein Bestattungsinstitut, können aber auch direkt zu einem Pastor oder einer Pastorin Kontakt aufnehmen. Diese sind gerne bereit, den Verstorbenen oder die Verstorbene noch im Trauerhaus zu segnen. Das Trauerhaus ist der Ort, an dem der Verstorbene oder die Verstorbene aufgebahrt ist. Das kann das Zuhause der Familie sein oder auch eine Friedhofskapelle.
Die von Ihnen gewählte Bestattungsfirma übernimmt die Koordination des Termins für die Trauerfeier und die Beisetzung mit allen zuständigen Personen: Pastor/Pastorin, Organist/Organistin und der Friedhofsverwaltung. Das Bestattungsinstitut stellt - wenn nicht vorher geschehen - auch den Kontakt zwischen den Angehörigen und dem Pastor oder der Pastorin her.
Im Trauergespräch mit dem Pastor oder der Pastorin ist Gelegenheit, über die Persönlichkeit und das Leben und Sterben des bzw. der Verstorbenen ausführlich zu erzählen. Gemeinsam werden Musik und Lieder ausgewählt und der Ablauf der Trauerfeier miteinander besprochen. Die Ansprache bezieht sich auf ein Bibelwort, im Lichte dessen das Leben des bzw. der Verstorbenen betrachtet und vergegenwärtigt wird. Ein Bibelwort ist ein Ausschnitt aus der Bibel. Bei der Ansprache wird ein Bibelwort gewählt, dass aussagekräftig ist für den Verstorbenen und sein Leben. Abschied und Trauer bestimmen diese Feier in erster Linie; doch ebenso Dank für ein geschenktes Leben und Hoffnung auf Gemeinschaft mit Gott über den Tod hinaus.
Am darauf folgenden Sonntag werden die Namen der Verstorbenen unserer Gemeinde im Gottesdienst abgekündigt und es wird für sie und die Hinterbliebenen Fürbitte gehalten. Unter Abkündigen versteht man das Bekanntmachen von Nachrichten über die Gemeinde. Später werden die Namen auch im KANON, dem Gemeindebrief, veröffentlicht, sofern die Angehörigen nichts dagegen haben. Fünf Mal im Jahr finden Gedenkgottesdienste in der Kapelle des Friedhofs Stiller Weg statt, der sich besonders an trauerende Angehörige wendet. Am Toten- bzw. Ewigkeitssonntag - Ende November eines jeden Jahres - werden alle Angehörigen von denjenigen, die im jeweiligen Kirchenjahr verstorben und kirchlich bestattet worden sind, zu einem Gedenkgottesdienst eingeladen.
Grundsätzlich ist die Ausgestaltung der Trauerfeier durch Pastoren und Pastorinnen nicht kostenpflichtig. Auch nach der Beerdigung sind die Pastoren und Pastorinnen gerne zu einer seelsorgerlichen Begleitung der Trauernden bereit. Dafür melden Sie sich bitte telefonisch.
Für organisatorische Fragen hinsichtlich der Grabauswahl und Bestattungsform wenden Sie sich bitte auch gerne direkt an die Leitung des Friedhofs Groß Flottbek, Frau Anna-Valeska Rühmann, Tel. 829074 oder friedhof@kirche-in-flottbek.